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Sind FFP2 und medizinische Atemschutzmasken steuerlich absetzbar?

Sind FFP2 und medizinische Atemschutzmasken steuerlich absetzbar?

Ob die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen war lange nicht klar. Das Bundesfinanzministerium hat dies nun festgelegt.

Sind FFP2 und medizinische Atemschutzmasken steuerlich absetzbar?

In vielen Lebensbereichen ist weiterhin das Tragen von FFP2 oder medizinischen MNS Masken Pflicht. Um die Masken korrekt zu verwenden, müssen sie regelmäßig ausgetauscht werden, das bedeutet: gebrauchte, durchnässte, schmutzige oder beschädigte Masken entsorgen und neue Masken erwerben- auf Dauer kein günstiges Unterfangen gerade für Arbeitnehmer, die beim ausüben ihrer beruflichen Tätigkeit dazu verpflichtet sind eine Maske zu tragen. 

Die Frage, ob diese Kosten in irgendeiner Form steuerlich geltend gemacht werden können wird schon seit Beginn der Covid-19 Pandemie diskutiert. Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. sprach sich seit Langem dafür aus, dass dies möglich sein sollte. Das Bundesfinanzministerium hat dies nun in einer Mitteilung beantwortet. 

Arbeitnehmer unter Umständen steuerlich entlastet

Viele Arbeitgeber stellen FFP2 Masken während der Arbeitszeit für Ihre Mitarbeiter zur Verfügung. Für Arbeitnehmer, bei denen das nicht der Fall ist, oder die Masken für den Beruf zukaufen gibt es jetzt die Möglichkeit, diese Ausgaben bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Dazu müssen die Kaufbelege gesammelt werden, die Ausgaben addiert und als Werbungskosten (Tipp: bei sonstige Kosten in Anlage N) angegeben werden. Diese Masken dürfen auch auf dem Arbeitsweg getragen werden.

Vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Masken sind für den Arbeitnehmer steuerfrei, und auch der Arbeitnehmer kann die Anschaffungskosten für den Schutz seiner Mitarbeiter als Betriebsausgabe geltend machen.

Eltern und Rentner bleiben auf der Strecke

In anderen Lebensbereichen ordnet der Staat diese Ausgaben der privaten Lebensführung zu - sehr zum Nachteil von Rentnern oder Eltern, die Masken für Schulpflichtige Kinder erwerben müssen. In diesen Fällen und generell bei Masken für den Privatgebrauch können die Ausgaben für die Atemschutzmasken nicht geltend gemacht werden: entgegen der weiterverbreiteten Meinung weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastung. Eine Ausnahme: 

Das Bundesfinanzministerium hat einen umfassenden Fragen- und Antwortkatalog zu dieser und vielen weiteren steuerlichen Fragen in Bezug auf Corona zusammengestellt, diesen finden Sie hier.

 

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